Werden Sie Mitglied

Freischaffende Architekten und Ingenieure erwarten von einem modernen Berufsverband die effektive und erfolgreiche Vertretung ihrer berufspolitischen Interessen. Engagement im Kollegenkreis und der berufliche Erfahrungsaustausch führen als erwünschtes Nebenprodukt auch zu einer wertvollen Beratung und individueller Unterstützung. Gerade kleinere Büros sehen sich häufig mit Fragen und Problemen konfrontiert, die von den eigentlichen Kernaufgaben Planung und Baumanagement ablenken. Gute Lösungen ergeben sich nicht selten im Gespräch unter VfA-Kollegen.

Werden Sie Teil der VfA-Familie. 

Aufnahmeantrag VfA Angestellte

 

Sie sind

Architekt/in
Innenarchitekt/in,
Garten- und Landschaftsarchitekt/in,
Stadt- und Raumplaner/in oder
Student/in dieser Fachrichtungen

und sie möchten sich mit KollegInnen vernetzen sowie sich für die Existenzsicherung freischaffender Büros einsetzen? Themen wie

  • eine zeitgemäße Novelle der HOAI und
  • faire Baugesetze in Bund und Ländern,
  • den Abbau der Bau-Bürokratie
  • ein faires Wettbewerbswesen, auch auf europäischer Ebene durch die Mitgliedschaft im Architects Council of Europe (ACE)
  • die Verteidigung der Bauvorlageberechtigung,
  • die Trennung von Planung und Bauausführung,
  • ein Ende der Wettbewerbsverzerrung durch Scheinprivatisierung öffentlicher Planungsabteilungen sowie den Erhalt der Baukultur in Deutschland und Europa

interessieren Sie? Sie möchten an Fach- und Fortbildungsabenden sowie Studienreisen in Zusammenarbeit mit unseren Fördermitgliedern teilnehmen? Sie sind auf der Suche nach einem kollegialen und fachlichen Austausch über Bauvorschriften, Bauweisen und -techniken, Baustoffe, Büroorganisation, EDV und CAD-Systeme sowie viele andere Themen? Wir freuen uns, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen!  

Beiträge für die Mitgliedschaft in der VfA

Sie können als freischaffende/r Architekt/in oder als Student/in die Mitgliedschaft in der Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V. beantragen.

Für Architekten/Architektinnen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

Neumitglied

  • 1. Jahr 150,00 Euro 

danach

  • bis 3 Mitarbeiter 554,00 Euro 
  • ab 4 bis 8 Mitarbeiter 1.096,00 Euro 
  • ab 9 bis 18 Mitarbeiter 1.648,00 Euro 
  • ab 19 und mehr Mitarbeiter 2.782,00 Euro 
  • nicht mehr Tätige 158,00 Euro 

Für Angestellte beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

  • Angestellte bei VfA-Mitgliedern 138,00 Euro
  • Angestellte VfA-Mitglieder 277,00 Euro
    (im ersten Kalenderjahr wie ein Neumitglied 150,00 Euro)

Für Studenten / Studentinnen entfällt der Jahresbeitrag:

  • Studentin/Student mit Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung) sind beitragsfrei gestellt.

Die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) beschließt bei ihrem Zusammenkommen zum Ende des Jahres die Beiträge für das kommende Jahr.