Planung nach EU-Recht: Bundesratsbeschluss ein Schlag ins Gesicht der kleinen und mittleren Planungs- und Architekturbüros
Auch der Bundesrat hat jetzt zugestimmt, dass die Honorare aller Planungsleistungen für ein Bauvorhaben der öffentlichen Hand zusammengerechnet werden müssen, um zu ermitteln, ob diese Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen oder nicht. Das bedeutet: Bei einem Schwellenwert von aktuell 215.000 EUR netto fallen darunter bereits kleine Bauvorhaben wie z.B. Kindergärten ab Baukosten von ca. 1 Mio EUR netto, und dies mit dem entsprechend hohen Ausschreibungsaufwand.

Da es bisher mit der Möglichkeit der Komplettvergabe oder Generalübernehmervergabe, bei der der höhere Schwellenwert von aktuell 5.382.000 EUR netto gilt, einen Umgehungstatbestand gibt, den Kommunen gerne nutzen, um sich diese vielen kleinen Vergabeverfahren zu sparen, ist diese Entscheidung eine Katastrophe für die kleinen und jungen Büros, die in ihren Kommunen gerade nur über diese kleineren Bauvorhaben in der Lage sind, sich Referenzen auch für größere Vorhaben zu erarbeiten.
Deshalb fordert VfA-Präsident Alexander Schwab, dass die Schwellenwerte für die Ausführungsleistungen und für die Planungsleistungen zusammengezählt werden – und erst dann europaweit ausgeschrieben werden muss, wenn die Gesamtkosten den Schwellenwert von im Moment 5.597.000 EUR netto überschreiten.