Neues Wachstumschancengesetz: Jahrelange Forderung der Vereinigung freischaffender ArchitektInnen (VfA) nach Wiedereinführung der degressiven Abschreibung endlich erfüllt
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz am vergangenen Freitag wurde zur Förderung des Wohnungsbaus eine vorerst zeitlich begrenzte Abschreibung von jeweils 5% der Investitionskosten in den ersten 6 Jahren eingeführt, sofern das Bauvorhaben den Effizienzhausstandard EH 55 erfüllt. Damit ist eine langjährige Forderung der VfA erfüllt, die sie zuletzt in einer Pressemitteilung vom 22.02.24 anlässlich der alarmierend geringen Fertigstellungszahlen neuer Wohnungen wieder an die Politik gerichtet hat. Offen bleiben dabei die Frage nach der Deckelung des gesamten Fördervolumens und der zeitlichen Begrenzung. Hier kann sich die VfA nur eine Koppelung an den Erfolg der Maßnahme vorstellen, mit der Vorgabe, dass das Ziel der ausreichenden Anzahl bezahlbarer Wohnungen tatsächlich erreicht wird.