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Widerruf u. Sonderkündi:gungsrecht des Kunden bei Architekten- und Ingenieurverträgen
28. April 2022, 10:00 - 11:30
Widerruf und Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Architekten- und Ingenieurverträgen
Der Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen mit Verbrauchern bietet einige Besonderheiten, die Architekten und Ingenieure im eigenen (Honorar-)Interesse kennen und
richtig berücksichtigen sollten. Denn andernfalls kann es passieren, dass der Kunde den Vertrag noch wirksam widerrufen kann, obwohl der Planer seine Leistung schon vollständig erbracht hat. Rechtsfolge des Widerrufs ist der Entfall von jeglichem Vergütungsanspruch, und zwar auch dann, wenn der Kunde die Planung für sein Bauvorhaben verwendet hat. Diese bittere Konsequenz haben bereits mehrere Oberlandesgerichte zu Lasten der Planer gezogen.
Das zum 1. Januar 2018 mit § 650r BGB geschaffene Sonderkündigungsrecht spielt in der gerichtlichen Praxis zwar noch keine Rolle, birgt aber auch das Risiko, dass ein Honoraranspruch für schon erbrachte Leistungen gar nicht erst entsteht. Mit der nach Inhalt, Zeitpunkt und Form richtigen Belehrung des Verbrauchers kann der Architekt/Ingenieur das verhindern.
Das Webinar behandelt im ersten Teil, was Sie für den rechtssicheren Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen mit Verbrauchern jetzt wissen sollten. Der zweite Teil zeigt, was Sie in der Vertragsausführungsphase in Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB beachten müssen.
INHALTE:
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Architekten- und Ingenieurverträgen Richtige Widerrufsbelehrung
Tipps und Hinweise zum rechtssicheren Vertragsschluss
Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung Wirksamer Hinweis auf Kündigungsrecht
Sie erhalten in diesem Webinar selbstverständlich die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussionen mit dem Referenten und können Ihre eigenen Erfahrungen und Anmerkungen aktiv in die Veranstaltung einbringen.
REFERENTEN:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kunde
Anwaltskanzlei Carl Heinrich Knoche & Partner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
ANERKENNUNG ALS FORTBILDUNG:
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung bei der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW beantragt.
PREIS:
20 € Kunden/Kammermitglieder/ Kooperationspartner
40€ externe Gäste
Ihre Ansprechpartnerin für Seminare: Saskia Esser
E-Mail: saskia.esser@aia.de
Anmeldunglink: bitte hier klicken
Details
- Datum:
- 28. April 2022
- Zeit:
-
10:00 - 11:30
Veranstaltungsort
- AIA online
-
Kaistraße 13
Düsseldorf, NRW Google Karte anzeigen - Veranstaltungsort-Website anzeigen
Veranstalter
- VfA Nordrhein-Westfalen
- AIA AG